Sie können in timr einen nicht anrechenbaren Selbstbehalt für bestimmte Arbeitszeitarten, die minutenbasiert erfasst werden, festlegen.
Ein Beispiel: Wenn in Ihrer Firma Fahrzeit erst ab einer Dauer von 30 Minuten angerechnet wird, definieren Sie diesen nicht anrechenbaren Selbstbehalt bei der betreffenden Arbeitszeitart im Menü "Verwaltung/Arbeitszeitarten".
Die angegebene Dauer des Selbstbehalts wird immer von der Dauer der erfassten Arbeitszeit abgezogen.
HINWEIS: Bevor Sie einen solchen Selbstbehalt definieren, klären Sie vorher unbedingt mit Ihrem Rechtsberater ab, ob dies so zulässig ist!
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