Der automatische Pausenabzug lässt sich pro Arbeitszeitart getrennt steuern. Für jede Anwesenheitszeitart legen Sie fest, ob die in den Arbeitszeitregeln hinterlegten automatischen Pausen, die Mindestpausen und/oder fixen Pausen, auf Buchungen dieser Zeitart angewendet werden dürfen.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn bei bestimmten Tätigkeiten kein automatischer Pausenabzug erfolgen soll. Ein typischer Fall sind Fahrzeiten mit nicht anrechenbarem Selbstbehalt: Fällt die automatische Pause auf die Fahrzeit, bleibt nach Abzug des Selbstbehalts oft keine vergütbare Zeit mehr übrig. Mit dieser Einstellung steuern Sie, dass die Pause stattdessen auf reguläre Arbeitszeit fällt.
2. Konfiguration des automatischen Pausenabzugs pro Arbeitszeitart
3. Automatischer Pausenabzug in den Buchungen – Beispiele
1. Voraussetzungen
Die Option steht nur bei minutenbasierten Anwesenheitszeitarten zur Verfügung.
Außerdem muss in den Arbeitszeitregeln ein automatischer Pausenabzug hinterlegt sein – eine Mindestpause und/oder eine fixe Pause. Ohne automatischen Pausenabzug hat die Einstellung keine Auswirkung.
2. Konfiguration des automatischen Pausenabzugs pro Arbeitszeitart
So öffnen Sie die Einstellung:
Schritt 1: Navigieren Sie zu Verwaltung → Arbeitszeitarten.
Schritt 2: Öffnen Sie die gewünschte Anwesenheitszeitart oder legen Sie eine neue Art an.
Schritt 3: Öffnen Sie den Bereich Automatischer Pausenabzug.
Für den automatischen Pausenabzug stehen drei Optionen zur Auswahl:
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Pausenabzug zulässig (Standard):
Automatische Pausen werden auf Buchungen dieser Arbeitszeitart wie auf jede andere Arbeitszeit angewendet.
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Wenn möglich nicht abziehen:
timr versucht, die automatische Pause auf eine andere, frühere Zeitbuchung des Tages zu legen. Ist das nicht möglich, wird die Pause trotzdem auf diese Arbeitszeitart angewendet, damit die gesetzliche Mindestpause erfüllt bleibt.
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Nicht abziehen:
Auf Buchungen dieser Arbeitszeitart erfolgt nie ein Pausenabzug. timr versucht, die Pause auf eine andere, frühere Zeitbuchung zu legen. Ist dies die einzige Zeitbuchung des Tages, wird die Pause an diesem Tag nicht abgezogen – auch dann nicht, wenn dadurch die gesetzliche Mindestpause unterschritten wird. In diesem Fall zeigt timr eine Warnung an.
3. Automatischer Pausenabzug in den Buchungen – Beispiele
timr betrachtet den gesamten Arbeitstag und verteilt den automatischen Pausenabzug auf die vorhandenen Buchungen.
- Kann die Pause auf einer anderen (früheren) Buchung abgezogen werden, verhalten sich Wenn möglich nicht abziehen und Nicht abziehen identisch: Die Pause landet auf der anderen Buchung.
- Steht keine andere Buchung zur Verfügung, unterscheiden sich die beiden Optionen: Wenn möglich nicht abziehen legt die Pause auf diese Zeitart, Nicht abziehen verzichtet vollständig auf den Abzug.
Beispiel: Ein Arbeitstag besteht aus einer Anfahrt, einer kurzen Arbeitszeit und einer Abfahrt (Fahrzeiten mit 30 Minuten Selbstbehalt). Fällig ist eine automatische Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden.
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Pausenabzug zulässig: Die Pause wird auf die Abfahrt gelegt, da erst mit dieser letzten Buchung die 6 Stunden überschritten werden.
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Wenn möglich nicht abziehen: Die Pause wird auf die frühere Arbeitszeit gelegt; falls es einen Pauserest gäbe, der dort nicht mehr passt, würde dieser auf der Fahrzeit landen.
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Nicht abziehen: Die Pause wird ausschließlich auf der regulären Arbeitszeit abgezogen. In unserem Beispiel kann die Pause vollständig bei "Kundenbesuch" abgezogen werden, daher ergibt sich das gleiche Bild wie bei "Wenn möglich nicht abziehen".
Kann die Pause nicht auf der regulären Arbeitszeit abgezogen werden, bleibt die gesetzliche Mindestpause unerfüllt und timr zeigt eine Warnung. Prüfen Sie daher, ob die gesetzliche Mindestpause auf anderem Weg sichergestellt ist, um Warnungen zu vermeiden.
In folgendem Beispiel kann die gesetzliche Mindestpause nicht rechtzeitig abgezogen werden, daher die Überprüfung:
4. Häufige Fragen
Gilt die Einstellung für die Mindestpause und für fixe Pausen?
Ja. Sie wirkt auf den gesamten automatischen Pausenabzug, also sowohl auf die Mindestpause (z. B. 30 Minuten nach 6 Stunden) als auch auf fixe Pausen.
Was ist der Unterschied zwischen „Wenn möglich nicht abziehen" und „Nicht abziehen"?
Solange die Pause auf einer anderen, früheren Buchung abgezogen werden kann, verhalten sich beide Optionen gleich. Der Unterschied zeigt sich nur, wenn keine andere Buchung zur Verfügung steht: Wenn möglich nicht abziehen legt die Pause dann doch auf diese Zeitart, Nicht abziehen zieht die Pause gar nicht ab.
Was passiert mit der gesetzlichen Mindestpause bei „Nicht abziehen"?
Wird die gesetzliche Mindestpause dadurch unterschritten, zeigt timr eine Warnung an. Der Abzug erfolgt trotzdem nicht.
Wie wirkt sich die Einstellung auf Projektzeiten aus?
Es kommt darauf an, ob Sie die Option in der Arbeitszeitregel aktiviert haben.
Falls der automatische Pausenabzug auch in der Projektzeit aktiv ist, verhält es sich so: Der automatische Pausenabzug wird immer auf Basis der Anwesenheitszeit berechnet. Die Pause wird in der Projektzeit abgezogen, die zu der Anwesenheitszeit gehört, auf der die Pause tatsächlich abgezogen wird. Wird die Pause also auf eine andere Anwesenheitszeit verschoben, wird auch die Projektzeit dieser anderen Anwesenheitszeit gekürzt. Verhindern Sie über „Nicht abziehen" oder „Wenn möglich nicht abziehen", dass überhaupt eine Pause abgezogen wird, bleibt auch die Projektzeit ungekürzt.
Warum sehe ich die Option nicht?
Die Option ist nur sichtbar, wenn es sich um eine minutenbasierte Anwesenheitszeitart handelt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Support Team unter info@timr.com
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