Aufgrund der aktuellen Situation betreffend COVID-19 finden Sie hier alle Informationen zum Thema Kurzarbeit und timr:
Achtung: Bei dieser Information handelt es sich um keine rechtlich verbindliche Auskunft. Wir empfehlen alle Details zur Kurzarbeit auf jeden Fall mit Ihrer Steuerberatung/Lohnverrechnung abzuklären.
Die empfohlene Vorgehensweise in timr kann sich aufgrund Änderungen bzw. aktueller Informationen von offizieller Seite noch laufend ändern.
1. Erfassung von Kurzarbeit in timr & Datenexport
2. Österreich: Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit
3. Deutschland: Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit
4. Schweiz: Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit
1. Erfassung von Kurzarbeit in timr & Datenexport
Auf Basis der aktuellsten Informationen zum Thema COVID-19 und Kurzarbeit empfehlen wir für die Erfassung von Kurzarbeit in timr daher nun folgende Vorgehensweise:
1) Belassen Sie das Arbeitszeitmodell der betreffenden Mitarbeiter so, wie es derzeit ist (Normalarbeitszeit).
2) Erstellen Sie einen Abschluss im Zeitkonto mit dem Datum des letzten Tages, an dem die Normalarbeitszeit noch gegolten hat. (Doku "Abschluss erstellen")
3) Erstellen Sie einen Abschluss mit Stichtag Monatsende für jeden Monat, in dem Kurzarbeit für den betreffenden Mitarbeiter gemeldet ist.
4) Erstellen Sie für die Abrechnung von Kurzarbeit analog zu jedem Abschluss im Zeitkonto einen Excel Export. Dieser beinhaltet Angaben zu Soll-Arbeitszeit, Ist-Arbeitszeit und weitere Informationen zum Stundensaldo, die für die Abrechnung herangezogen werden können.
5) Abschließend gleichen Sie die Ausfallstunden durch Kurzarbeit mit einer Korrekturbuchung am Stundenkonto wieder aus, um den Saldo zu korrigieren.
Ein Beispiel:
Im Zeitraum vom 22.03.2020 bis 31.03.2020 hatte der Mitarbeiter 20:00 Ausfallstunden.
Somit buchen Sie bei der Saldo Korrektur per 01.04.20 die 20 Stunden als plus.
Weitere Infos dazu finden Sie in unserer Anleitung zum Stundensaldo korrigieren.
2. Österreich: Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit
Die im timr Excel Export enthaltenen Daten können für die Abrechnung von Kurzarbeit herangezogen werden.
Handhabung der Daten des timr Excel Exports im AMS Antrag zu Kurzarbeit
Feld im AMS Antrag | Spalte im timr Excel Export |
Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag Stunden im Abrechnungszeitraum) | Soll-Arbeitszeit abzüglich der Feiertage (sofern an Feiertagen üblicherweise nicht gearbeitet wird) |
Stunden, für die Ersatzleistungen gebühren (Stunden im Abrechnungszeitraum) |
eventuell sind betreffende Stunden in Bezahlte Abwesenheiten enthalten |
Geleistete Arbeitsstunden im Abrechnungszeitraum | Ist-Arbeitszeit |
Konsumierter Urlaub/konsumiertes Zeitguthaben in Stunden im Abrechnungszeitraum | Unbezahlte Abwesenheiten + Urlaub |
Entgeltfortzahlung für Krankenstand und § 1155 Abs. 3 ABGB in der geplanten Arbeitszeit in Stunden |
Bezahlte Abwesenheit prozentuell auf die Kurzarbeit reduziert, zB also nur 20% der Normalarbeitszeit an den Tagen bezahlter Abwesenheit Achtung: Sollten Sie Ausfallstunden als bezahlte Abwesenheiten erfasst haben, sind diese Stunden von der Gesamtangabe zur bezahlten Abwesenheit abzuziehen. |
Geleistete Überstunden | Überstunden werden in timr noch nicht erfasst, Mehrarbeitsstunden im Sinne von Gleitzeit fallen nicht darunter |
3. Deutschland: Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit
Auf Basis der bisherigen Informationen benötigen Sie für die Abrechnung von Kurzarbeit folgende Daten des timr Excel Exports:
Soll-Arbeitszeit
- Ist-Arbeitszeit
- Feiertage
- Urlaub
- Unbezahlte Abwesenheiten
- Anteilige bezahlte Abwesenheiten (bezahlte Abwesenheiten * Prozentsatz Kurzarbeit)
= Kurzarbeitsstunden
Um die Berechnung zu erleichtern können Sie im Excel Export eine Formel für die automatische Berechnung hinterlegen. Ein Beispiel dazu finden Sie hier:
- =G2-H2-K2-L2-J2-I2*0,2 (für Kurzarbeit 20%)
- =H2-I2-L2-M2-K2-J2*0,2 (wenn Externe ID im Export aktiviert ist)
4. Schweiz: Abrechnung der COVID-19 Kurzarbeit
siehe https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit.html/
Auf Basis der bisherigen Informationen benötigen Sie für die Abrechnung von Kurzarbeit folgende Daten des timr Excel Exports:
Soll-Arbeitszeit
- Ist gesamt (beinhaltet Ist-Arbeitszeit, Bezahlte Abwesenheiten, Feiertage, Urlaub)
- Unbezahlte Abwesenheiten
= Kurzarbeitsstunden
Um die Berechnung zu erleichtern können Sie im Excel Export eine Formel für die automatische Berechnung hinterlegen. Ein Beispiel dazu finden Sie hier:
- =G2-M2-J2
- =H2-N2-K2 (wenn Externe ID im Export aktiviert ist)
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